Das gilt auf unserem Platz

  • Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Hunde vor Trainingsbeginn die Möglichkeit haben, sich zu lösen.
  • Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Jeder Hundeführer/Besitzer ist für seinen Hund verantwortlich.
  • Die Verwendung von Stromreizgeräten (Tele) ist auf dem Übungsplatz ausdrücklich verboten.
  • Es dürfen nur Hunde mit gültigem Impfschutz und gültiger Haftpflichtversicherung auf den Platz.
  • Der Platz darf nur auf Anweisung des Übungsleiters betreten werden.
  • Die Benutzung des Platzes ohne Anwesenheit eines Übungsleiters ist nicht gestattet.
  • Läufige Hündinnen haben nur in Ausnahmefällen (Absprache mit dem Trainer )Zutritt zum Platz. Dies gilt für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch attraktiv für Rüden ist.
  • Wer an einer Übungsstunde nicht teilnehmen kann, hat sich bei seinem Übungsleiter abzumelden. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, bittet er ein Mitglied seiner Gruppe ihn zu entschuldigen.
  • Die Ausbildungs- und Übungsleiter sind in Rücksprache mit dem Vorstand berechtigt, einzelne Teilnehmer aus besonderem Anlass vom Übungs- und Ausbildungsbetrieb auszuschließen.
  • Den Anordnungen des Übungsleiters ist grundsätzlich Folge zu leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen (z.B. Beißereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei für die Ausbildung relevanten Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.
  • Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Vereinsgelände angeleint zu führen.
  • Freies Laufen bzw. Spielphasen werden vom Übungsleiter angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.
  • Das Markieren und Lösen der Hunde auf dem Platz ist zu unterbinden, im Bedarfsfall bitte Wassereimer bzw. Kottüte benutzen.
  • Es sind keine anderen Hunde ohne Einverständnis der Besitzer zu füttern.
  • Die Übungsgeräte verlangen einen sorgsamen Umgang und nach Gebrauch eine Versorgung in die vorgesehenen Räumlichkeiten.


Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher einen Haftungsausschluss für Schäden an.

Jeder Hundeführer/Besitzer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für die durch diesen verursachte Schäden einzustehen. Auch in den Fällen, in welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die Haftung des Vereins, der Gruppe und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen.

Verträgliche Hunde dürfen auf die Terasse und den Wintergarten mitgebracht werden. Aufenthalt im Vereinsheim ist weiterhin bis auf Ausnahmen (Welpen, und vom Vorstand genehmigt) nicht gestattet.

30989 Gehrden, 25.Februar 2018

Der Vorstand